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Küchenstube Eckl
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82538 Geretsried-Gelting
Öffnungszeiten

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Sa 9.00 - 14.00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedigungen

I. Preis
1. Die Preise sind Festpreis einschließlich Mehrwertsteuer.
2. Besondere über die vertraglich einbezogenen Dienstleistungen hinaus vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.

II. Änderungsvorbehalt
1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft.
2. Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
3. Produktionsänderungen durch Hersteller im Sinne von technischen Verbesserungen bleiben vorbehalten.

III. Lieferung
1. (1) Im Falle einer vereinbarten Freihauslieferung haftet der Käufer dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; gleiches gilt für die Anliefermöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser.
1. (2) Für die Haftung des Käufers gelten die Bestimmungen des Abnahmeverzuges (Ziffer VIII)
2. Als Freihauslieferung gilt ein Transport bis zum 3. Stockwerk einschließlich.

IV. Montage
1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten durchgeführt, ist der Auftragnehmer nicht der Verkäufer, sondern der jeweilige Mitarbeiter oder Subunternehmer.
3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer rechtzeitig die Möglichkeit zu geben, das genaue Raummaß zu nehmen. Werden die Maße vom Käufer gebracht, trägt dieser voll die Kosten für evtl. sich daraus ergebene Montageschwierigkeiten.
4. Für Elektrogeräte und sonstiges Zubehör, welche nicht vom Verkäufer geliefert werden erfolgt keine Montage.

V. Lieferfrist
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer - zu gewähren und kann Rechte aus diesem Vertrag erst nach Ablauf der Nachfrist geltend machen.
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände und Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt sowohl beim Verkäufer als auch bei dessen Vorlieferungen verlängern die Lieferzeiten entsprechend. Der Käufer kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und dieses dann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Käufer nicht an den Käufer erfolgt.

VI. Eigentumsvorbehalt
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhätlnis Eigentum des Verkäufers.
1. (2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
2. (1) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
2. (2) Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

VII. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe auf den Käufer über.

VIII. Abnahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2. (1) Soweit der Abnahmevertrag länger als einen Monat dauert, hat der Käufer pro angefangener Woche eine Lagerkostenpauschale von derzeit Euro 23,- zu entrichten.
2. (2) Bei Nachweis höherer Lagerkiosten können diese verlangt werden.
2. (3) Der Verkäufer kann sich zu Lagerung auch einer Spedition bedienen.
3. (1) Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
3. (2) Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigung, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

IX. Rücktritt
1. Dem Verkäufer wird ein Rücktritt zugestanden, sofern der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein anderer Fall höherer Gewalt vorliegt, ein Schadenersatz ist dann ausgeschlossen.
2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer ferne zugestanden, wenn der Käufer über seine Person oder über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde.

X. Gewährleistung
1. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
2. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen (2 % über dem gültigen Diskontsatz)
3. Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzsache liefern.
4. Der Käufer kann Ersatzlieferung verlangen, wenn der Verkäufer die Nachbesserung verweigert oder binnen einer angemessenen Zeit nach Mängelrüge nicht erfolgreich ausführt.
5. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt.
6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder übermäßige Behandlung entstehen.
7. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
8. (1) Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Übergabe.
8. (2) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen einer Woche seit Übergabe schriftlich rügt.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort als auch Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Für den Gerichtsstand gilt dies insbesondere wenn
a) Der Verkäufer Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend macht,
b) Der Käufer im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat,
c) Der Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Vollkaufleuten ist der Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

XII. Vertragsänderungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.